Fachtrainer


Die Grundlage des Zertifizierungsprogramms „FachtrainerIn“ ist eine Arbeits-/Praxis-Analyse, welche in regelmäßigen Abständen (alle drei Jahre) durchgeführt wird. Das Zertifikat ist ein Personenzertifikat auf Basis der Norm DIN EN ISO/IEC 17024. Es wird von einer akkreditierten Zertifizierungsgesellschaft für Personenzertifizierungen vergeben.

Die Zielgruppe des Zertifizierungsprogramms „FachtrainerIn“ umfasst Personen, die für die Schulung von Erwachsenen durch Vermittlung von Fachwissen (Wissen über Sachverhalte) aus dem Fachgebiet des/der FachtrainerIn (hier Inhalte EQML, IPCL, LOG+L oder BS+L) in Form von Präsenzunterricht eingesetzt werden.

 

Konkret sind das:

·      TrainerInnen, ReferentInnen, Vortragende der beruflichen Bildung mit abgeschlossener Berufsausbildung

·      Personen, die interne Schulungen für MitarbeiterInnen durchführen.

 

Der Zweck der Prüfung und Zulassung liegt neben der Schaffung eines Standards für

alle die Bildungsformate der GfB lehrenden Personen in der...

·        Schaffung einer Zertifizierungsmöglichkeit für die Zielgruppe

·        Erhöhung der Qualifikation der Zielgruppe

·        Verbesserung der Transparenz für AuftraggeberInnen

·        Festlegung eines objektiven Einstufungskriteriums

·        Verankerung in der betrieblichen Personalentwicklung

·        transparenten und unkomplizierten Zuordnung und Anrechnung der Kompetenz in einem EQF und NQF sowie durch ECTS und ECVET Punkten

 

Die ausgebildeten EQML-FachtrainerInnen sollen in der Lage sein,

·      die Aufbereitung von Fachwissen für Unterricht und Präsentationen

·      die Planung einer Schulungsmaßnahme

·      die Durchführung einer Schulungsmaßnahme oder Präsentation

·      die verständliche Vermittlung des Fachwissens an eine Lerngruppe

·      Reflexionsfähigkeit

zu beherrschen.

 

Als wichtige und kritische Aufgaben sind dabei...

·      das Erstellen von Kurskonzepten

·      das Aufbereiten von Fachwissen

·      das Schulen von Personen

·      das Sicherstellen des Wissenstransfers

·      das Vorbereiten auf Prüfungen

·      das Verbessern von Schulungsmaßnahmen

·      das Sicherstellen der Aktualität der Lehrinhalte

zu nennen.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

 

Ausbildung und berufliche Praxis

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist 

·      eine abgeschlossene Berufsausbildung

·      oder gleichwertig anerkannte Ausbildungen

·      oder Abitur

·      oder höherwertige Ausbildungen

·      oder eine einer Lehrabschlussprüfung gleichwertige Berufserfahrung im Umfang von 4 Jahren und eine berufliche Praxis im Ausmaß von mindestens 2 Jahren.

 

Bildungsformat-FachtrainerIn-Lehrgang

Eine weitere Voraussetzung ist die Absolvierung des Bildungsformat-FachtrainerInnen-Lehrganges oder Nachweis einer gleichwertigen Qualifizierung.

Der Präsenzunterricht umfasst ein Ausmaß von mind. 80 Unterrichtseinheiten (1 UE entspricht 45 Minuten). Davon müssen mind. 75% der Zeit anwesend absolviert werden. Der Lehrgang beinhaltet fünf einzelne Themen, die auch Gegenstand der Anerkennungsmatrix sind:

·       Prägnante Aufbereitung und Vermittlung von Inhalten (16 UE)

·       Kurs- und Seminargestaltung (16 UE)

·       Persönliche Stärken und Methodenvielfalt (16 UE)

·       Präsentationstraining und Medieneinsatz (16 UE)

·       Spezialisierung Qualitätsmanagement oder Projektmanagement oder Logistik oder Nachhaltigkeit (16 UE)

Der Nachweis einer gleichwertigen Qualifizierung kann nur im Zuge der Gleichwertigkeitsprüfung und von Prüfern/Prüferinnen erfolgen, die durch die Zertifizierungsstelle dazu zugelassen sind.

Die Anrechnung erfolgt über

·     Gleichwertig anrechenbare Ausbildung (mit Bestätigung) – die Ausbildung darf nicht länger als 7 Jahre zurückliegen, oder

·     Nachweis einer Berufserfahrung als TrainerIn von mind. 5 Jahren. Eine Bestätigung des/der Arbeit- oder AuftraggeberIn ist erforderlich. Als Richtwerte zur a. o. Zulassung von PrüfungskandidatInnen (5 Jahre als TrainerIn) ist ein jährliches Ausmaß von mind. 96 UE oder 12 Trainingstage festgelegt.

 

Erstellung einer Praxisarbeit

Der Inhalt der Praxisarbeit ist die Erstellung eines Kurskonzeptes (Ausbildung länger als ein Tag) und die Detailplanung einer Unterrichtssequenz mit Theoriebezug. Der Umfang dieser Praxisarbeit hat mind. 10 Seiten zu betragen (keine Foliengestaltung) und muss spätestens drei Wochen vor Prüfungstermin der GfB vorliegen.

 

Prüfung

Die Prüfung als Basis zur Zertifizierung beinhaltet vier Elemente, welche alle positiv absolviert werden müssen

·     Präsentation der Praxisarbeit
Sowohl das Kurskonzept als auch die Simulation einer geplanten Unterrichtssequenz (live-Sequenz) muss vor den PrüferInnen präsentiert werden (Dauer 15 Minuten). Die Praxisarbeit muss vom/von der PrüferIn positiv beurteilt werden.

·      Fachgespräch zur Praxisarbeit und zur live-Sequenz (Dauer 15 Minuten)
Nach der Präsentation werden Verständnisfragen zum präsentierten Konzept und zur Simulation (Stimmigkeit, Vernetzung des Wissens, Anwendbarkeit, Rollenverständnis) in Anlehnung an die Lehrinhalte gestellt.

·      Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung besteht aus mind. 20 Fragen zu allen Themengebieten der Ausbildung in Form eines Multiple Choice Tests (Dauer 60 Minuten).Diese Fragen sind in angemessener Zeit zu beantworten. Davon sind mind. 60% positiv zu beantworten.

·      Prüfung zum jeweiligen Bildungsformat
Das Absolvieren der schriftlichen Prüfung zum jeweiligen Bildungsformat ist abzulegen. In Ausnahmefällen (Nachweis gleichwertiger Kenntnisse im jeweiligen Bildungsformat) kann auf diesen Teil der Prüfung verzichtet werden.

 

Zertifikat

Für die Zertifikatsausstellung – z. B.  „EQML-FachtrainerIn“  - ist ein Nachweis über durchgeführte Schulungen zu erbringen. Dies hat durch eine Bestätigung eines Arbeit- oder Auftraggebers, dass mind. 8 Schulungstage (mind. 64 Unterrichtseinheiten) als Haupt oder Co-TrainerIn geschult/präsentiert wurden, zu erfolgen.

Kann die erforderliche Trainingspraxis zum Zeitpunkt der Prüfung nicht im erforderlichen Ausmaß nachgewiesen werden, wird das Zertifikat so lange nicht ausgestellt, bis die erforderlichen Praxiseinheiten nachgewiesen werden.

Kompetenzzertifikate werden zeitlich befristet ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer beträgt drei Jahre. Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer muss eine Fortbildung im Trainingsbereich von zumindest einem Tag und die berufliche Praxis als FachtrainerIn in einem Ausmaß von mindestens 15 Schulungstagen (zu jeweils 8 Unterrichtseinheiten) nachgewiesen werden.

Ist das Zertifikat abgelaufen, muss erneut der Zertifizierungsprozess durchlaufen werden (Praxisarbeit, Prüfung (Verständnisfragen) jedoch kein Multiple Choice Test).